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Soforthilfe V: Berlin schützt seinen Mittelstand
Viele mittelständische Unternehmen brauchen dringend finanzielle Unterstützung, um die Corona-Krise zu überleben | Foto: Bild von Free-Photos auf Pixabay

Soforthilfe V: Berlin schützt seinen Mittelstand

11. Mai 2020

Berlins mittelständische Unternehmen können ab nächsten Montag das Soforthilfepaket V beantragen. Ziel des Berliner Senats ist es, auch Unternehmen finanziell zu unterstützen, die keine Chance auf die KfW-Schnellkredite des Bundes haben.

„Wo Bundeshilfen nicht greifen, werden wir tätig“

In Zeiten von Corona sind die meisten Bürger sehr dankbar, in Deutschland zu leben. Der reiche Sozialstaat verfügt über ein international anerkanntes Gesundheitssystem, die Politiker arbeiten rund um die Uhr an einem bestmöglichen Weg aus der Krise und die finanziellen Hilfen fließen. Kurzarbeitergelder, Schnellkredite und rückzahlungsbefreite Zuschüsse sollen Bürger und Unternehmen durch die Krise retten. Bisher fand die Regierung großen Zuspruch für ihre Arbeit, die überraschend schnell und unbürokratisch stattfindet.

Doch eine Gruppe fühlt sich vernachlässig: Der Mittelstand – eigentlich immer hochgelobt als „Motor der deutschen Wirtschaft“ haben die Unternehmen derzeit Probleme an überlebenswichtigen Finanzhilfen zu kommen. Der Berliner Senat erkannte die Lücke und handelte: Ab dem 18.05.2020 können Unternehmen mit mehr als 10 und weniger als 100 Mitarbeitern die Soforthilfe V beantragen. Hilfe bekommen vorrangig die Betriebe, die keinen Zugriff auf die KfW-Schnellkredite des Bundes haben. Hat ein Unternehmen Anspruch auf einen Kredit, ist es für diesen möglich einen Tilgungszuschuss bis zu 20 Prozent zu beantragen.

„Für den Berliner Mittelstand setzen wir ein neues Programm auf, wir lassen als Land unsere Unternehmen nicht allein. Dort, wo Bundeshilfen nicht greifen, werden wir tätig.“ erklärte Berlins Wirtschaftssenatorin Ramona Pop. Allerdings entbinde die Soforthilfe den Bund nicht aus seiner Verantwortung, seine Programme endlich auch für den Mittelstand zu öffnen. Der Bunde solle Berlin und seine Unternehmen nun nicht alleine lassen, forderte Senatorin Pop weiter.

Für die Abwicklung der Anträge ist die Investitionsbank Berlin (IBB) zuständig. Diese kümmert sich ebenfalls um die anderen vier Soforthilfeprogramme. „Einschließlich dieses Förderprogramms Soforthilfe V erhält nun der überwiegende Teil aller Berliner Unternehmen öffentliche Coronahilfen und komplettiert das Angebot.“, betonte IBB-Vorstandsvorsitzender Jürgen Allerkamp die Wichtigkeit des Programms.

Ganz fair ist das System auch trotz Soforthilfe V nicht

Unternehmen haben die Möglichkeit bis zu 25.000 Euro zu erhalten, in begründeten Einzelfällen könnte es sogar mehr werden. Allerdings gibt es auch Kritik an dem neuen Paket: der Weg zu der Finanzhilfe ist zu lang und Kredite sind generell nur eine kleine Hilfe, da sie wieder zurückgezahlt werden müssen – das Problem wird nur verschoben. „Die Soforthilfe V ist sicher eine sinnvolle Ergänzung bisheriger Programme, vermag aber nicht die Förder- und Gerechtigkeitslücke für den Mittelstand zu lösen. Die mittelständischen Unternehmen werden weiter Richtung Kredite gelotst, während andere Betroffene ohne Umwege direkte Zuschüsse erhalten bzw. zum großen Teil schon erhalten haben. Mittelständler müssen dagegen als Kreditnehmer erst abgelehnt werden, bevor sie auf Zuschüsse hoffen können. Auch Tilgungszuschüsse sind sicher hilfreich, ändern aber nichts daran, dass sich die Betriebe zunächst verschulden müssen – ohne zu wissen, ob und in welcher Höhe sie am Ende bei der Tilgung entlastet werden.“, klagte Beatrice Kramm, IHK-Präsidentin. Sie fordert ein Zuschusssystem, welches die mittelständischen Unternehmen aus ihrer Rolle „als Bittsteller entlässt und sie nach klar definierten Kriterien zu Anspruchsberechtigten macht“. (aak)