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Corona Pflegebonus: Bis zu 1.000 Euro Sonderprämie für Pflegekräfte
Pflegepersonal während der Corona Pandemie | Foto: Mohamed Hassan auf Pixabay

Corona Pflegebonus: Bis zu 1.000 Euro Sonderprämie für Pflegekräfte

15. Oktober 2020

Besonders in der Corona-Pandemie, spüren wir einmal mehr, wie wichtig Pflegekräfte für unsere Gesellschaft sind. Professionelle Pflegekräfte setzen sich mit ihrer qualifizierten Arbeit dafür ein, das Leben, die Gesundheit und die Lebensqualität anderer Menschen zu erhalten. Dafür haben sie nicht nur gesellschaftliche Wertschätzung, sondern auch finanzielle Anerkennung verdient.

Mit der einmaligen Sonderleistung gemäß § 150 a SGB XI (Corona-Prämie oder Pflegebonus genannt) in Höhe von bis zu 1.000 Euro soll insbesondere der Einsatz der Beschäftigten in der Corona-Pandemie gewürdigt werden. Der gestaffelte Anspruch richte sich nach Arbeitszeit und Tätigkeit der Pflegekräfte, hieß es in der heutigen Mittelung der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung.

Pflegeberuf attraktiver gestalten

Der Bedarf an Pflegepersonal steigt und diesbezüglich müsse der Pflegeberuf, auch über die Pandemie hinaus, attraktiver gestaltet werden, um zum Beispiel mehr junge Ausbildungssuchende zu motivieren im Pflegebereich tätig zu werden und vorhandenes Personal zu halten, bekräftigte Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci. „Über die einmalige Corona-Prämie hinaus benötigen Pflegekräfte vor allem eine verlässliche Zusage für bessere Arbeitsbedingungen und Löhne. Deshalb setzt sich der Berliner Senat auf Bundesebene seit längerem für die Einführung eines allgemeinverbindlichen Tarifvertrags ein. Mit dem Berliner Pakt für die Pflege arbeite ich gemeinsam mit allen Verantwortlichen an der Steigerung von Auszubildendenzahlen und attraktiveren Arbeitsbedingungen“, erklärte Kalayci.

Neue Krankenhausregelungen – mehr Schutz für alle

Neben der körperlichen und physischen Belastung durch die alltägliche Arbeit sind Pflegekräfte auch einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt. Anlässlich der erneut steigenden Infektionszahlen in Berlin hat die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung nun neue Besucherregelungen für Krankenhäuser erlassen.

Neuerdings dürfen Patientinnen und Patienten einmal am Tag durch eine Person für eine Stunde Besuch empfangen. Personen mit Symptomen dürfen Patientinnen und Patienten hingegen nicht besuchen. Zudem dürfen Gebärende sich künftig zur Geburt in einem Krankenhaus durch eine Person eigener Wahl begleiten lassen. Neugeborene und deren Mütter dürfen einmal am Tag durch eine Person für eine Stunde Besuch empfangen. Diese Regeln gelten ab dem 17.Oktober 2020. (mp)